Wölfe in Großbritannien: Erst Koexistenz testen, dann aussetzen

Donald Pennet | Governance Resolver | 15.09.2026

Rankingpassage: Die Diskussion über eine Wiederansiedlung des Wolfs in Großbritannien sollte nicht mit der Frage beginnen, ob Wölfe dort leben können. Deutschlands Erfahrungen zeigen eine schwierigere Frage: Kann Landwirtschaft in einer Kulturlandschaft dauerhaft mit einem großen Beutegreifer koexistieren?

Deutschland zeigt, wo der eigentliche Konflikt liegt

Der Wolf kehrte nach Deutschland selbstständig zurück. Mit der wachsenden Population entstanden zunehmend Konflikte mit der Weidetierhaltung. Dabei wird häufig vom „Problemwolf“ gesprochen.

Doch was ist eigentlich das Problem?

Ein Wolf, der ein unzureichend geschütztes Schaf oder eine Ziege erbeutet, verhält sich zunächst wie ein Beutegreifer. Der Konflikt entsteht, weil Wolf und Weidetiere dieselbe Kulturlandschaft nutzen.

Gerade hier liegt das Dilemma: Viele wertvolle Offenlandschaften und ihre Biodiversität sind auf Beweidung angewiesen. Schafe, Ziegen und Rinder können nicht einfach aus diesen Gebieten verschwinden. Gleichzeitig müssen sie dort, wo Wölfe leben, geschützt werden.

Oberallgäu: Einen Wolf entfernen – und dann?

Im Oberallgäu darf derzeit in einer festgelegten Gebietskulisse ein Wolf erlegt werden. Dabei ist nicht GW999m individuell zum Abschuss freigegeben worden, sondern ein Wolf.

Unsere Analyse dazu: GW999m oder ein anderer Wolf – wer darf im Oberallgäu erschossen werden?

Das wirft eine grundlegende Frage auf. Angenommen, der sesshafte Wolf wird geschossen, obwohl er keine Weidetiere gerissen hat. Das Territorium wird dadurch nicht dauerhaft wolfsfrei. Ein anderer Wolf kann einwandern – und niemand weiß vorher, ob dieser sich gegenüber Weidetieren genauso verhalten wird.

Der Wolf wurde entfernt. Die Bedingungen, unter denen der Konflikt entstehen kann, bleiben bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern: Riss → ein Wolf → STOP

Mecklenburg-Vorpommern zeigt seit September 2026 ein zweites Modell.

Nach einem Riss wird geprüft, ob ein Wolf die Ursache war und ausreichender Herdenschutz vorhanden war. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann innerhalb des festgelegten Bereichs ein Wolf erlegt werden. Eine vorherige individuelle Zuordnung des später erlegten Wolfs zum Riss ist nicht zwingend erforderlich.

Wolfsentnahme in Mecklenburg-Vorpommern nach § 22d BJagdG

Die Struktur lässt sich stark vereinfachen:

Riss → Prüfung → Entnahme → ein Wolf → STOP

Governance Resolver hat deshalb untersucht, ob die eigentliche regulatorische Neuerung weniger das Wolfsproblem als zunächst das Vollzugsproblem löst.

§ 22d BJagdG: Wolfsentnahme und das Vollzugsproblem

Denn mit dem Abschuss ist das Verfahren beendet. Ob damit auch die Ursache des ursprünglichen Konflikts beseitigt wurde, ist eine andere Frage.

Was Großbritannien zuerst klären sollte

Genau hier sollte die britische Diskussion beginnen.

Bevor Wölfe ausgesetzt werden, müsste praktisch getestet werden, ob Koexistenz überhaupt funktionieren kann:

  • Können Weidetiere in den vorgesehenen Landschaften wirksam geschützt werden?
  • Sind elektrische Zäune und andere Schutzmaßnahmen dort praktisch umsetzbar?
  • Wer bezahlt Herdenschutz und Schäden?
  • Funktioniert ein Entschädigungssystem schnell und verlässlich?
  • Gibt es genügend geeigneten Raum und Rückzugsgebiete?
  • Was geschieht dort, wo Herdenschutz nicht praktikabel ist?

Deutschland zeigt, wie schnell aus einer ökologischen Frage eine Frage von Landwirtschaft, Raum, Recht und Verwaltung wird.

Die entscheidende Frage für Großbritannien lautet deshalb nicht:

Können Wölfe dort leben?

Sondern:

Kann Großbritannien zuerst die Bedingungen schaffen, unter denen Menschen, Weidetiere und Wölfe miteinander leben können?

Eine Wiederansiedlung des Wolfs wäre damit nicht nur ein Naturschutzprojekt. Sie wäre von Beginn an ein Governance-Projekt.

Analyse: Donald Pennet | Governance Resolver | 15.09.2026

§ 22d BJagdG: Die Wolfsentnahme löst zuerst ein Vollzugsproblem

Wolfsentnahme in Mecklenburg-Vorpommern nach § 22d BJagdG

 

 


 

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