Gentges, Hornisgrinde-Wolf und Biber: Wann wird hypothetisches Risiko zur Entnahmebegründung?
Ob hypothetisches Risiko eine Entnahme rechtfertigt, hängt nicht davon ab, ob ein Schadensszenario denkbar ist, sondern davon, wie wahrscheinlich es unter den tatsächlich beobachteten Bedingungen ist. Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m kündigte Landwirtschaftsministerin Marion Gentges einen weiteren Vergrämungsversuch an; scheitert dieser, soll der Abschuss folgen. Unklar bleibt bislang, anhand welcher Kriterien Erfolg oder Misserfolg der Vergrämung festgestellt werden – etwa welche Distanz Grindi künftig einhalten muss oder über welchen Zeitraum sein Verhalten bewertet wird. Der zeitgleiche Biberfall in Schechen zeigt denselben Mechanismus in kleinerem Maßstab: Aus einem realen Biss an einem Erwachsenen wird über das hypothetische Szenario eines gebissenen Kindes eine Entnahmebegründung. Für eine nachvollziehbare Entscheidung müssen beobachtetes Verhalten, daraus abgeleitetes Risiko und gewählte Maßnahme transparent getrennt bleiben – sonst entscheidet nicht, was ein Tier tatsächlich getan hat, sondern was es theoretisch tun könnte.
Gentges, Hornisgrinde-Wolf und Biber: Wann wird hypothetisches Risiko zur Entnahmebegründung?
Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m, „Grindi", kündigt Landwirtschaftsministerin Marion Gentges einen weiteren Vergrämungsversuch an. Gelingt dieser nicht und nähert sich der Wolf weiterhin Menschen, steht nach ihrer Aussage am Ende der Abschuss.
Fast gleichzeitig zeigt ein Biberfall im bayerischen Schechen eine andere Variante derselben grundsätzlichen Governance-Frage. Ein Schwimmer wurde tatsächlich gebissen. Ein Biberberater vermutet die Verteidigung von Burg oder Nachwuchs. Trotzdem beantragt die Gemeinde die Entnahme. Bürgermeister Stefan Adam verweist dabei ausdrücklich auf ein schwerwiegenderes hypothetisches Szenario: Was wäre gewesen, wenn ein Kind gebissen worden wäre?
Wolf und Biber sind hinsichtlich Verhalten und Gefährdungspotenzial nicht vergleichbar. Vergleichbar ist die Frage, welche Rolle ein Ereignis, ein mögliches zukünftiges Ereignis und dessen Wahrscheinlichkeit bei einer Entnahmeentscheidung spielen dürfen.
1. Was Gentges tatsächlich sagt
Die politische Position von Marion Gentges ist inzwischen eindeutig. Der Hornisgrinde-Wolf soll erneut vergrämt werden. Sollte dies nicht gelingen, folgt nach Aussage der Ministerin als letzte Konsequenz der Abschuss.
Damit entsteht eine klare Eskalationskette:
Annäherungsverhalten → Vergrämung → Erfolg oder Misserfolg → mögliche Entnahme.
Weniger klar ist bislang die entscheidende Mitte dieser Kette. Was bedeutet „Vergrämung gelingt"? Welche Distanz muss Grindi anschließend einhalten? Über welchen Zeitraum wird sein Verhalten bewertet? Wie viele Begegnungen sind erforderlich? Welche Rolle spielen Hunde? Und wann wird aus einem einzelnen Verhalten der Nachweis, dass die Vergrämung insgesamt gescheitert ist?
Gentges selbst erklärte, es gebe keinen exakten Plan, was nach einer bestimmten Zahl von Tagen passiere. Gerade wenn am Ende einer solchen Kette die Tötung eines streng geschützten Wildtiers stehen kann, werden transparente Kriterien entscheidend.
2. Schechen zeigt das Problem des hypothetischen Risikos
Der Biberfall in Schechen ist biologisch kein Vergleich zum Hornisgrinde-Wolf. Als Entscheidungsmodell ist er dennoch interessant.
Dort existiert zunächst ein reales Ereignis: Ein Schwimmer wird gebissen. Der hinzugezogene Biberberater vermutet ein defensives Verhalten in unmittelbarer Nähe von Biberburg oder Nachwuchs. Er bezeichnet solche Begegnungen als extrem selten und empfiehlt Abstand sowie entsprechende Hinweise. Die Gemeinde beantragt dennoch die Entnahme. Bürgermeister Stefan Adam begründet seine Sorge auch mit einer Frage: Was wäre passiert, wenn der Biber ein Kind gebissen hätte?
Damit verändert sich die Risikobetrachtung. Aus dem dokumentierten Ereignis
Biber beißt erwachsenen Schwimmer
wird ein schwereres mögliches Ereignis:
Biber könnte ein Kind beißen.
Das ist als Vorsorgeüberlegung legitim. Aber es führt zu einer wichtigen Unterscheidung: Ein Szenario kann schwerwiegend sein, ohne deshalb wahrscheinlich zu sein.
3. Genau diese Trennung braucht auch der Fall Grindi
Beim Wolf ist das mögliche Schadensausmaß selbstverständlich größer. Deshalb wäre es falsch, aus dem Biberfall abzuleiten, dass beim Hornisgrinde-Wolf kein relevantes Risiko bestehe. Der Vergleich führt zu einer anderen Frage: Wie wird Risiko konstruiert und gemessen?
Bei Grindi kennen wir beobachtetes Verhalten: Annäherungen an Menschen, insbesondere in Situationen mit Hunden, sowie teilweise längeres Folgen. Daraus kann eine Risikoprognose entstehen. Aber zwischen Beobachtung und Entnahme müssen die einzelnen Schritte sichtbar bleiben:
beobachtetes Verhalten → Interpretation des Verhaltens → Wahrscheinlichkeit einer Eskalation → mögliches Schadensausmaß → Möglichkeiten zur Verringerung der Begegnungen → Vergrämung → messbarer Erfolg oder Misserfolg → Entscheidung über Entnahme
Je mehr dieser Zwischenschritte verschwinden, desto stärker wird eine Entscheidung von dem bestimmt, was theoretisch passieren könnte.
Der entscheidende Unterschied: möglich oder wahrscheinlich?
Niemand kann garantieren, dass Grindi niemals einen Menschen verletzt. Genauso wenig kann garantiert werden, dass irgendein anderes Wildtier niemals einen Menschen verletzt. Eine solche Garantie kann deshalb kein realistischer Maßstab für Wildtiermanagement sein.
Die relevante Frage lautet nicht: Kann etwas passieren? Sondern: Wie wahrscheinlich ist ein bestimmtes Ereignis unter den tatsächlich beobachteten Bedingungen?
Das klingt nach einem kleinen sprachlichen Unterschied. Für eine Entnahmeentscheidung ist es ein fundamentaler Unterschied. Denn hypothetische Szenarien lassen sich nahezu unbegrenzt verschärfen. Aus einer Annäherung kann gedanklich ein Angriff werden. Aus einem Erwachsenen kann ein Kind werden. Aus einer Begegnung kann eine schwere Verletzung werden. Jedes einzelne Szenario kann möglich sein. Aber seine Möglichkeit allein sagt noch nichts darüber aus, wie wahrscheinlich die gesamte Ereigniskette ist.
4. Wo bleibt der Raum des Wolfes?
Damit kommt eine zweite Variable hinzu, die in der Risikodiskussion leicht verloren geht: Exposition.
Grindi lebt nicht außerhalb menschlich genutzter Räume. Sein Lebensraum überschneidet sich mit Wanderwegen, Straßen, Tourismus, Hunden, Jagd und dem Nationalpark Schwarzwald. Das bedeutet nicht, dass Menschen diese Landschaft nicht nutzen dürfen. Es bedeutet aber, dass die Zahl und Art der Begegnungen nicht ausschließlich eine Eigenschaft des Wolfes sind.
Eine Begegnung benötigt mindestens zwei Seiten: Wildtier + menschliche Nutzung desselben Raumes. Wenn Begegnungen das Risiko erhöhen, kann Management deshalb grundsätzlich an beiden Seiten ansetzen. Man kann versuchen, das Verhalten des Wolfes zu verändern. Man kann aber ebenso untersuchen, ob sich die Wahrscheinlichkeit bestimmter Begegnungen durch Besucherlenkung, Ruhezonen, Hunderegeln oder zeitliche und räumliche Maßnahmen verändern lässt. Erst zusammen ergibt sich daraus ein vollständiges Risikomodell.
5. Der Biber ist kein Argument gegen die Entnahme von Grindi
Der Fall Schechen beweist nichts über den Hornisgrinde-Wolf. Er sollte deshalb auch nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass eine Entnahme von Grindi falsch wäre. Sein Wert liegt woanders: Er macht einen Mechanismus sichtbar. Ein reales Ereignis erzeugt ein hypothetisches schwereres Ereignis. Das hypothetische Ereignis verändert anschließend die Bewertung des realen Risikos.
Genau deshalb lohnt es sich, bei Grindi sehr genau zwischen drei Ebenen zu unterscheiden:
- Was hat der Wolf tatsächlich getan?
- Was wird daraus als zukünftiges Verhalten prognostiziert?
- Wie wahrscheinlich ist diese Prognose?
Nur wenn diese Ebenen getrennt bleiben, lässt sich später nachvollziehen, warum eine Vergrämung als erfolgreich oder gescheitert bewertet wurde – und warum daraus gegebenenfalls eine Entnahme folgt.
Hypothetische Szenarien gehören zum Risikomanagement – aber nicht ohne Kriterien
Politik muss Risiken antizipieren. Eine Ministerin kann nicht argumentieren, man müsse erst warten, bis ein Mensch verletzt wird – Prävention ist gerade der Versuch, vorher zu handeln.
Das Gegenmodell kann deshalb nicht lauten: Kein Schaden – kein Risiko. Es muss lauten: Je schwerwiegender der Eingriff, desto transparenter muss die Verbindung zwischen beobachtetem Verhalten, prognostiziertem Risiko und gewählter Maßnahme sein.
Der Biber von Schechen macht diese Frage sichtbar. Beim Hornisgrinde-Wolf wird sie möglicherweise entscheidend. Denn wenn der angekündigte Vergrämungsversuch beginnt, reicht es nicht zu wissen, dass danach entweder Erfolg oder Abschuss stehen können. Wir müssen vorher wissen: Was genau gilt als Erfolg? Was genau gilt als Misserfolg? Und vor allem: Wird über Grindi anhand dessen entschieden, was er tatsächlich tut – oder zunehmend anhand dessen, was er eines Tages tun könnte?
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