BNN-Interview mit Marion Gentges: Was bedeutet „Am Ende steht der Abschuss“?
Im BNN-Interview nennt Marion Gentges den Abschuss als möglichen Endpunkt, falls die Vergrämung von Grindi scheitert. Doch eine Abschussgenehmigung ist noch kein Abschuss: Dazwischen liegen fachliche Bewertung, Recht, Identifikation, Entnahmeteam und die praktische Möglichkeit, GW2672m tatsächlich zu finden.
Im BNN-Interview vom 13. August 2026 beschreibt Landwirtschaftsministerin Marion Gentges einen klaren möglichen Ablauf für den Hornisgrinde-Wolf GW2672m: Vergrämung – und wenn diese nicht gelingt, am Ende der Abschuss. Doch zwischen politischer Aussage und tatsächlichem Abschuss liegt ein komplexer Umsetzungsprozess.
Die Aussage von Marion Gentges
Das Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten formuliert die politische Position ungewöhnlich deutlich.
Zunächst soll erneut versucht werden, Grindi durch Vergrämung zu größerer Distanz gegenüber Menschen zu bewegen. Sollte dies nicht funktionieren, sieht Gentges als letzte Konsequenz einen Abschuss.
Das ist zunächst eine politische Aussage über einen möglichen zukünftigen Managementpfad:
Vergrämung → Bewertung → gegebenenfalls Abschuss
Doch ein beschlossener oder genehmigter Abschuss ist noch kein tatsächlich erfolgter Abschuss.
Der Fall GW2672m hat das bereits gezeigt.
Eine Abschussgenehmigung muss umgesetzt werden können
Für Grindi bestand Anfang 2026 bereits eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung.
Trotz dieser Genehmigung wurde GW2672m nicht erlegt.
Das zeigt eine grundlegende Unterscheidung:
Entscheidung ≠ Umsetzung
Ein bestimmter freilebender Wolf muss zunächst lokalisiert werden. Eine geeignete Situation muss entstehen. Die Bedingungen der Genehmigung müssen eingehalten werden. Erst dann kann überhaupt geschossen werden.
Politische Entscheidbarkeit und praktische Durchführbarkeit sind zwei verschiedene Ebenen desselben Prozesses.
Wer schießt eigentlich?
Bei der früheren Entnahme von GW2672m wurde nicht einfach die allgemeine Jägerschaft mit dem Abschuss beauftragt.
Das Umweltministerium setzte ein spezielles Entnahmeteam ein.
Damit entsteht eine Kette unterschiedlicher Verantwortlichkeiten:
Politik → zuständige Behörde → Ausnahmegenehmigung → Entnahmeteam → konkrete Handlung
Jede Ebene erfüllt eine andere Funktion.
Die politische Ebene definiert das Ziel. Die Verwaltung schafft den rechtlichen Rahmen. Die praktische Umsetzung erfolgt schließlich durch Menschen im Gelände.
Was passiert, wenn der falsche Wolf getroffen wird?
Gerade bei einer Genehmigung für ein bestimmtes Individuum entsteht ein weiteres Problem: die Identifikation.
GW2672m ist durch seine genetische Individualisierung eindeutig bestimmbar. Diese genetische Identifikation kann in einer konkreten Schusssituation jedoch nicht unmittelbar vorgenommen werden.
Bei der früheren Entnahme wurden deshalb räumliche und operative Bedingungen festgelegt, um das Risiko einer Verwechslung zu reduzieren.
Die endgültige genetische Identifikation eines getöteten Tieres wäre anschließend erfolgt.
Damit wird sichtbar, dass eine individuelle Abschussgenehmigung immer mit einer gewissen operativen Unsicherheit umgehen muss:
Zielindividuum → räumliche Zuordnung → Abschuss → genetische Kontrolle
Die Verwaltung kann dieses Risiko durch Regeln reduzieren. Vollständig beseitigen kann sie es vor dem Schuss nicht.
Die Rolle der Jägerschaft
Der Fall wirft deshalb auch eine allgemeinere Frage auf.
Eine Behörde kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder jagdberechtigte Mensch bereit oder befugt ist, sie umzusetzen.
Aus anderen Bundesländern sind Fälle bekannt, in denen Jäger trotz rechtlich möglicher Wolfsentnahmen Vorbehalte gegen die praktische Durchführung hatten.
Das muss für GW2672m nicht gelten. Beim früheren Entnahmeversuch wurde gerade deshalb mit einem spezialisierten Team gearbeitet.
Es zeigt aber, dass zwischen rechtlicher Möglichkeit und praktischer Ausführung eine weitere menschliche Entscheidungsebene liegt.
Grindi als Beispiel für ein grundsätzliches Governance-Problem
Das BNN-Interview macht damit mehr sichtbar als eine Position zum Hornisgrinde-Wolf.
Es zeigt eine grundlegende Eigenschaft von Wildtiermanagement:
Der Staat kann Regeln setzen, Maßnahmen genehmigen, Teams einsetzen und Gebiete überwachen.
Das Wildtier selbst bleibt jedoch eine autonome Variable.
GW2672m muss gefunden werden. Er muss sich in einer Situation befinden, in der eine Maßnahme überhaupt durchgeführt werden kann. Genau daran scheiterten bereits frühere Versuche, ihn für eine Besenderung ausreichend nahe zu erreichen.
Deshalb ist die Aussage von Gentges nicht falsch, wenn sie den Abschuss als möglichen Endpunkt beschreibt.
Sie beschreibt aber zunächst den politischen und administrativen Endpunkt.
Ob daraus tatsächlich ein Abschuss wird, entscheidet sich erst auf der operativen Ebene.
Entscheidung und Durchführung auseinanderhalten
Der Fall GW2672m lässt sich deshalb als einfache Governance-Kette darstellen:
politische Position
↓
fachliche Bewertung
↓
rechtliche Entscheidung
↓
operative Genehmigung
↓
praktische Durchführbarkeit
↓
Ergebnis
Das BNN-Interview beschreibt vor allem den Anfang und das mögliche Ende dieser Kette.
Die Erfahrung mit Grindi zeigt jedoch: Dazwischen liegt das eigentliche Management.
Vom politischen Beschluss zur praktischen Entnahme
Wer setzt eine Abschussgenehmigung tatsächlich um?
Marion Gentges, Jagdpolitik und Landesjagdverband Baden-Württemberg: Positionen und Zusammenarbeit