BNN-Interview mit Marion Gentges zu Grindi: Was es über Vergrämung, Aufenthaltsort und mögliche Entnahme aussagt
Stand: 13. August 2026
Kurz eingeordnet: In einem BNN-Interview vom 13. August 2026 erklärt Landwirtschaftsministerin Marion Gentges ihre Strategie für den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m). Dabei geht es um seinen Aufenthaltsort, die geplante Vergrämung, die Ranzzeit und die Möglichkeit einer späteren Entnahme. Entscheidend ist die Trennung zwischen dem, was das Interview tatsächlich belegt, und dem, was weiterhin offenbleibt
Was sagt das BNN-Interview über den Aufenthaltsort von Grindi?
Eine der wichtigsten Passagen des BNN-Interviews betrifft die Frage, wie der Hornisgrinde-Wolf für eine Vergrämung überhaupt gefunden werden soll.
Gentges erklärt, dass die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) für das Wolfsmonitoring zuständig sei. Auch die Jägerschaft sei bereits intensiv beteiligt. Über Meldungen gebe es Hinweise darauf, wo Wölfe vorkommen und wo nicht.
Dann sagt Gentges einen entscheidenden Satz:
„Die Frage ist nicht, herauszukriegen, wo der Wolf ist.“
Diese Aussage muss präzise eingeordnet werden.
Aus dem BNN-Interview lässt sich nicht ableiten, dass Behörden, FVA oder Jäger jederzeit die exakte Position von Grindi kennen.
Sehr wohl lässt sich aber feststellen, dass Gentges die grundsätzliche Lokalisierung des Wolfs nicht als das zentrale Problem der geplanten Vergrämung beschreibt.
Damit entsteht eine andere Frage:
Wenn das Herausfinden des Aufenthaltsortes nicht das Hauptproblem ist – was ist dann der operative Engpass bei der Vergrämung?
BNN fragt ausdrücklich nach der erfolglosen Jagd im Frühjahr
Die BNN greift diesen Punkt im Interview selbst auf.
Sie fragt Gentges sinngemäß, warum die Jagd auf den Hornisgrinde-Wolf im Frühjahr so lange dauerte und trotzdem erfolglos blieb, wenn so klar sei, wo er sich aufhalte.
Gentges widerspricht dieser Prämisse nicht. Sie erklärt stattdessen, dass die Verantwortung und Zuständigkeit damals noch beim Umweltministerium gelegen habe und sie dazu nichts sagen könne.
Auch daraus folgt nicht, dass die genaue Position des Wolfs jederzeit bekannt war.
Es bleibt aber eine relevante offene Frage:
Wie genau ist der Aufenthaltsraum von GW2672m bekannt, und warum waren frühere Maßnahmen trotzdem schwierig umzusetzen?
Das BNN-Interview beantwortet diese Frage nicht.
Was sagt Gentges zur geplanten Vergrämung?
Nach Darstellung von Gentges soll in den kommenden Wochen eine Vergrämungsaktion stattfinden.
Die FVA soll dabei unter wildbiologischen Gesichtspunkten festlegen, welche Maßnahmen geeignet und zweckmäßig sind.
Gentges beschreibt gleichzeitig eine mögliche weitere Entwicklung:
auffälliges Verhalten → Vergrämung → Beobachtung der Wirkung → weitere Entscheidung
Dabei bekommt die Vergrämung eine besondere Bedeutung.
Denn Gentges macht im BNN-Interview deutlich: Sollte es nicht gelingen, das Verhalten des Wolfs zu verändern, könne am Ende erneut eine Abschussverfügung stehen.
Damit wird die Vergrämung zu einem wichtigen Entscheidungspunkt im weiteren Umgang mit Grindi.
Wann gilt die Vergrämung als erfolgreich oder gescheitert?
Hier lässt das BNN-Interview zentrale Fragen offen.
Gentges nennt keinen exakten Zeitplan. Auf die Frage, wie viel Zeit dem Wolf bis zur nächsten Ranzzeit gegeben werde, erklärt sie, dass es keinen genauen Plan gebe. Der Jurist sage, es werde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden.
Damit bleiben unter anderem folgende Punkte offen:
- Wie viele Vergrämungsversuche sind vorgesehen?
- Unter welchen Bedingungen sollen sie stattfinden?
- Welches Verhalten gilt anschließend als ausreichende Veränderung?
- Wie lange muss eine Verhaltensänderung anhalten?
- Wann gilt die Vergrämung als gescheitert?
Diese Fragen sind relevant, weil ein Scheitern der Vergrämung später Teil der Begründung für eine erneute Entnahme werden könnte.
Das BNN-Interview zeigt die Bedeutung der Ranzzeit
Ein zweiter wichtiger Komplex betrifft die Ranzzeit.
Gentges beschreibt ein ausgeprägtes Interesse des Hornisgrinde-Wolfs an Hunden und insbesondere an Hündinnen. Sie erklärt zugleich, dass diese Auffälligkeiten während der Ranzzeit häufiger auftreten.
Im BNN-Interview nennt sie dazu auch Sichtungszahlen.
Im Januar habe es in der Spitze 35 Sichtungen gegeben. Im April seien es nur noch zwei gewesen, im Juni keine und im Juli wiederum zwei.
Diese zeitliche Verteilung ist für die Bewertung wichtig.
Sie wirft die Frage auf:
Handelt es sich um dauerhaftes Verhalten oder um ein Verhalten, das unter bestimmten saisonalen Bedingungen deutlich häufiger auftritt?
Saisonales Verhalten während der Ranzzeit und eine dauerhafte Verhaltensänderung sind nicht dasselbe.
Auch Hunde gehören zur beschriebenen Situation
Bemerkenswert ist außerdem, wie Gentges mögliche problematische Begegnungen beschreibt.
Dabei geht es nicht ausschließlich um eine direkte Beziehung zwischen Wolf und Mensch.
Wiederholt spielen Hunde eine zentrale Rolle.
Die relevante Struktur lautet deshalb häufig nicht:
Wolf → Mensch
sondern:
Wolf → Hund → Mensch
Damit werden neben dem Verhalten des Wolfs weitere Faktoren relevant:
Ranzzeit → Hunde → menschliches Verhalten → Begegnung → Reaktion des Wolfs
Wenn diese Faktoren die Wahrscheinlichkeit enger Begegnungen beeinflussen, gehören sie ebenfalls zur Betrachtung des Wolfsmanagements.
Was lässt sich aus dem BNN-Interview tatsächlich ableiten?
Aus dem BNN-Interview vom 13. August 2026 lassen sich mehrere Punkte klar voneinander trennen.
Belegt beziehungsweise ausdrücklich beschrieben:
- Eine Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfs ist vorgesehen.
- Die FVA ist nach Aussage von Gentges für das Wolfsmonitoring zuständig.
- Die FVA soll geeignete Vergrämungsmaßnahmen aus wildbiologischer Sicht bestimmen.
- Auch die Jägerschaft ist über Meldungen in die Informationsstruktur eingebunden.
- Gentges betrachtet das Herausfinden, wo sich der Wolf aufhält, nicht als die zentrale Frage.
- Sie stellt einen Zusammenhang zwischen Ranzzeit, Hunden und häufiger auftretenden Auffälligkeiten her.
- Für die Vergrämung nennt sie keinen exakten Zeitplan.
- Sollte die Vergrämung nicht funktionieren, bleibt eine erneute Abschussverfügung möglich.
Nicht durch das BNN-Interview belegt:
- dass die Behörden jederzeit die genaue Position von Grindi kennen,
- dass die Vergrämung bereits gescheitert ist,
- dass eine erneute Entnahme bereits beschlossen wurde,
- oder dass der weitere Ausgang des Verfahrens feststeht.
Die Governance-Frage hinter dem BNN-Interview
Das Interview beschreibt im Kern einen Prozess:
Verhalten des Wolfs
↓
Begegnung mit Menschen und Hunden
↓
Meldung und Monitoring
↓
Bewertung
↓
Vergrämung
↓
Bewertung der Wirkung
↓
weitere Managemententscheidung
↓
möglicherweise Entnahme
Entscheidend ist dabei: Nicht nur der Wolf beeinflusst das Ergebnis.
Monitoring, Begegnungssituationen, Hunde, menschliches Verhalten, Durchführung der Vergrämung und die anschließende Bewertung sind ebenfalls Bestandteile dieses Systems.
Deshalb sollte eine spätere Bewertung nicht ausschließlich fragen:
Hat Grindi sein Verhalten verändert?
Ebenso wichtig ist:
Unter welchen Bedingungen wurde versucht, sein Verhalten zu verändern, wie wurde die Maßnahme dokumentiert und nach welchen Kriterien wurde ihr Erfolg oder Misserfolg festgestellt?
Fazit: Das BNN-Interview definiert einen Prozess, keinen feststehenden Ausgang
Das BNN-Interview mit Marion Gentges vom 13. August 2026 ist vor allem deshalb wichtig, weil es den aktuellen Managementprozess ungewöhnlich klar sichtbar macht.
Die geplante Vergrämung bildet dabei einen zentralen Übergang zwischen Beobachtung und einer möglichen späteren Entnahme.
Gleichzeitig bleiben wesentliche Punkte offen: Wie genau kann Grindi lokalisiert werden? Wie wird die Vergrämung praktisch durchgeführt? Wann gilt sie als erfolgreich? Und nach welchen Kriterien könnte sie als gescheitert bewertet werden?
Deshalb sollte aus dem Interview weder eine bereits beschlossene Entnahme noch eine jederzeit bekannte Position des Wolfs abgeleitet werden.
Die präzisere Aussage lautet:
Nach Darstellung von Marion Gentges im BNN-Interview ist das Herausfinden, wo der Wolf ist, nicht die zentrale Frage. Entscheidend wird vielmehr sein, ob, wie und unter welchen dokumentierten Bedingungen die angekündigte Vergrämung durchgeführt und bewertet wird.
Grindi und die Ranzzeit 2026/27: Warum Hunde eine zentrale Rolle spielen
Wer entscheidet, ob das Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs gefährlich ist?