Hornisgrinde-Wolf GW2672m: Der aktuelle Wissensstand 09.08. 2026
KI-Auszug:
GW2672m lebt im Nordschwarzwald und zeigt seit 2024 wiederholt geringe Distanzen zu Menschen, besonders in Verbindung mit Hunden. Fang, Besenderung und bisherige Vergrämungsversuche blieben ohne dauerhaften Erfolg. Eine zeitlich begrenzte Entnahmegenehmigung endete im März 2026. Im Sommer 2026 steht erneut die Vergrämung im Mittelpunkt.
Was ist über den Hornisgrinde-Wolf GW2672m aktuell bekannt?
Der als „Hornisgrinde-Wolf“ oder „Grindi“ bekannte Wolf trägt die genetische Kennzeichnung GW2672m. „GW“ steht für Genetik Wolf, 2672 bezeichnet das Individuum und „m“ das männliche Geschlecht.
Der Fall beschäftigt das Wolfsmanagement Baden-Württemberg inzwischen seit mehreren Jahren. Im Mittelpunkt steht nicht die bloße Anwesenheit eines Wolfes im Nordschwarzwald, sondern sein wiederholt dokumentiertes Verhalten gegenüber Menschen und insbesondere Menschen mit Hunden.
Dabei ist wichtig, zwischen Beobachtung, fachlicher Bewertung und daraus abgeleiteten Maßnahmen zu unterscheiden.
Was ist am Verhalten von GW2672m auffällig?
Nach Angaben des Umweltministeriums näherte sich GW2672m über einen längeren Zeitraum wiederholt Menschen, meist in Begleitung von Hunden, auf Distanzen von weniger als 30 Metern. Das Ministerium bezeichnet diese Distanzen als kritisch und sieht einen Zusammenhang mit der Paarungs- beziehungsweise Ranzzeit von ungefähr Dezember bis März.
Die detaillierteren Monitoringdaten der FVA zeigen eine zeitliche Entwicklung.
Begegnungen unter 30 Metern wurden bereits seit Beginn der genaueren Beobachtung Anfang 2024 gemeldet. Seit Oktober 2024 liegen auch Meldungen über Distanzen unter fünf Metern vor. Im Winter 2024/25 nahm die absolute Zahl der Begegnungen auf kurze Distanz zu.
Dabei scheint auch die Anzahl anwesender Menschen für das Verhalten des Wolfes nicht entscheidend zu sein. Begegnungen wurden ebenfalls bei Gruppen beziehungsweise Menschenansammlungen dokumentiert. Gleichzeitig wurden im Winter 2024/25 Fälle häufiger, bei denen GW2672m Menschen über einen längeren Zeitraum begleitete.
Welche Rolle spielen Hunde?
Hunde bilden eine zentrale Variable im dokumentierten Verhalten.
Die FVA beschreibt bei GW2672m ein besonderes Interesse an Hunden. Der Wolf zeigt sich überwiegend gegenüber Menschen, die einen Hund mitführen, wenngleich auch neugieriges Verhalten gegenüber Menschen ohne Hund dokumentiert wurde.
Auffällig ist außerdem die zeitliche Verteilung der Meldungen. Unmittelbar vor, während und nach der Ranzzeit von Januar bis März steigt ihre Zahl deutlich an. Die FVA erklärt dies damit, dass der allein lebende Rüde während der Fortpflanzungsperiode offenbar ein erhöhtes Interesse an Hunden entwickelt.
Damit lassen sich drei Faktoren voneinander unterscheiden:
Wolf → Hund → Ranzzeit.
Nicht jede Begegnung mit GW2672m ist deshalb gleich zu bewerten. Kontext, Distanz, Dauer, Verhalten des Menschen, Anwesenheit eines Hundes und zeitliche Entwicklung gehören zur fachlichen Bewertung.
Wie werden Sichtungen bewertet?
Die FVA dokumentiert gemeldete Sichtungen und ordnet das Verhalten hinsichtlich möglicher Risiken für Menschen ein. Grundlage ist das BfN-Skript 502; die Umsetzung erfolgt über Kategorien der DBBW-Datenbank.
Unterschieden werden vier Stufen:
- unproblematisch: zufällige Begegnung ohne erkennbare Annäherungsmotivation;
- verlangt Aufmerksamkeit: Entwicklung in eine unerwünschte Richtung erscheint möglich;
- kritisch: erhöhtes Entwicklungspotenzial hin zu gefährlichen Situationen und erkennbar unerwünschte Verhaltensmerkmale;
- gefährlich: Verhalten verursacht unmittelbar körperlichen Schaden oder kündigt eine solche direkte Gefahr an.
Nach dem vorliegenden FVA-Dokument wurde die höchste Kategorie „gefährlich“ bislang nicht vergeben.
Das ist für die Einordnung wesentlich: „kritisch“ und „gefährlich“ sind innerhalb dieses Bewertungssystems nicht dasselbe.
Warum sollte GW2672m gefangen und besendert werden?
Bereits Mitte 2024 ordnete das Umweltministerium an, GW2672m zu fangen und mit einem Sender auszustatten.
Die Besenderung sollte ermöglichen, den Aufenthaltsort des Wolfes gezielt festzustellen. Dadurch hätte er aufgesucht und systematisch vergrämt werden können. Ziel war, seine Scheu gegenüber Menschen wieder zu erhöhen.
Genau hier entstand jedoch ein praktisches Problem: Der Wolf ließ sich nicht zuverlässig fangen.
Welche Fangversuche gab es?
Die dokumentierten Maßnahmen waren umfangreich.
Bereits im Februar 2024 wurden Funkkameras installiert, um GW2672m nach einer Sichtung gezielt aufsuchen und seine Reaktion auf Vertreibungsversuche untersuchen zu können.
Im Juli 2024 wurden an insgesamt 28 Standorten Fußfallen eingesetzt. Am 16. Juli trat GW2672m tatsächlich in eine Falle, konnte sich jedoch wieder befreien. Weitere Fangphasen folgten im November 2024 und Januar 2025.
Daneben gab es mehrere Versuche mit einem Narkosegewehr.
Am 23. Februar 2025 ließ der Wolf trotz eines etwa einstündigen Versuchs mit einem begleitenden Hund keine Distanz unter 100 Metern zu. Zwei Tage später lag die geringste zugelassene Distanz bei etwa 70 Metern. Auch am 16. März gelang keine ausreichende Annäherung.
Weitere Versuche folgten Ende 2025 und im Januar 2026.
Warum ist die Immobilisierung so schwierig?
Für einen sicheren Einsatz des Narkosegewehrs muss der Wolf nach Angaben der FVA stehen, sitzen oder liegen. Die geeignete Distanz liegt bei höchstens etwa 20 bis 25 Metern; weniger als 20 Meter werden empfohlen, um Fehlplatzierungen und Verletzungen zu vermeiden.
Damit entsteht eine auffällige Situation:
GW2672m kann Menschen in einzelnen Situationen ungewöhnlich nahe tolerieren – lässt sich unter kontrollierten Fangbedingungen aber offenbar nur schwer auf die für eine Immobilisierung erforderliche Distanz bringen.
Das ist keine Interpretation seiner Motivation, sondern ergibt sich aus dem Nebeneinander der dokumentierten Sichtungs- und Fangdaten.
Hat GW2672m aus den Fangversuchen gelernt?
Die FVA hält dies zumindest für wahrscheinlich.
Nach dem Fehlfang vom 16. Juli 2024 seien Wölfe aufgrund ihrer Lernfähigkeit in der Regel schwer ein zweites Mal mit derselben Methode zu fangen. Monitoringdaten legten nahe, dass GW2672m Fußfallen beziehungsweise entsprechende Verdachtssituationen anschließend mied.
Auch veränderte Standorte und Lockstoffe führten nicht zum gewünschten Erfolg.
Der dokumentierte Personalaufwand für die Fangversuche lag bei ungefähr 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen.
Warum wurde schließlich eine Entnahme genehmigt?
Das Umweltministerium bewertete die Entwicklung dahingehend, dass sich GW2672m Menschen tendenziell immer weiter näherte und eine Steigerung des auffälligen Verhaltens vorlag.
Nach dem Managementansatz sollten zunächst mildere Maßnahmen wie Besenderung und Vergrämung versucht werden. Wenn diese erfolglos bleiben, kommt eine Entnahme in Betracht.
Nach Angaben des Ministeriums war über knapp eineinhalb Jahre versucht worden, GW2672m zu besendern. Als sich seit November 2025 kritische Begegnungen häuften, wurde die Entscheidung zur Entnahme getroffen.
Was entschieden die Gerichte?
Gegen die Ausnahmegenehmigung wurden Eilanträge gestellt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte diese am 5. Februar 2026 in den zentralen Punkten ab. Nach einer Beschwerde erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Februar 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahme in den beiden Eilverfahren für voraussichtlich rechtmäßig und vollziehbar.
Die Genehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet.
Die Befristung wurde ausdrücklich mit dem Zusammenhang zwischen Gefährdungslage und Ranzzeit sowie mit dem Grundsatz begründet, artenschutzrechtliche Ausnahmen auf das notwendige Maß zu beschränken.
GW2672m wurde innerhalb dieses Zeitraums nicht entnommen.
Wo steht der Fall im Sommer 2026?
Damit hat sich die Ausgangslage verändert, der Fall selbst ist aber nicht abgeschlossen.
Die damalige Entnahmegenehmigung ist beendet. GW2672m lebt weiterhin im Nordschwarzwald. Gleichzeitig besteht die dokumentierte Vorgeschichte seines Verhaltens fort.
Entscheidend für die weitere Entwicklung ist deshalb nicht allein, ob GW2672m gesehen wird, sondern unter welchen Umständen:
Distanz + Dauer + Mensch + Hund + Verhalten + Häufigkeit + zeitliche Entwicklung.
Gerade mit Blick auf die nächste Ranzzeit 2026/27 werden neue Beobachtungen deshalb nicht isoliert stehen. Sie treffen auf eine bereits umfangreiche Dokumentation aus den Jahren 2024 bis 2026.
Der aktuelle Versuch, GW2672m erneut beziehungsweise intensiver zu vergrämen, ist vor diesem Hintergrund ein weiterer Schritt innerhalb einer bereits länger bestehenden Maßnahmenfolge.
Der Wissensstand lässt sich damit auf eine einfache Struktur reduzieren
GW2672m
→ wiederholte Begegnungen
Begegnungen
→ Monitoring und Klassifikation
auffällige Entwicklung
→ Fang und Besenderungsversuche
Fang scheitert
→ systematische Vergrämung erschwert
kritische Begegnungen nehmen zu
→ Ausnahmegenehmigung zur Entnahme
Ranzzeit endet
→ Genehmigung läuft aus
Wolf bleibt im Gebiet
→ weitere Beobachtung und Vergrämung
neue Ranzzeit 2026/27
→ neue Datenlage und gegebenenfalls neue Bewertung
Aktueller Wissensstand zum Hornisgrinde-Wolf GW2672m